Bevor der erste Monteur Ihre Baustelle betritt: 7 Dokumente, die Sie gesehen haben müssen.

Viele Betriebe beauftragen einen Personaldienstleister, unterschreiben einen Rahmenvertrag – und denken, damit sei die Sache erledigt. Ist sie nicht.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt dem Entleiher eigene Prüfpflichten auf. Wer sie nicht erfüllt, haftet mit – für Steuerschulden des Verleihers, für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, im schlimmsten Fall für Arbeitsunfälle.

Diese Checkliste zeigt Ihnen, was Sie vor dem ersten Einsatz zwingend in Händen haben müssen – und was regelmäßig zu erneuern ist.

Dokument 1: Die AÜ-Erlaubnis nach § 1 AÜG

Was ist das? Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit. Ohne diese Erlaubnis ist jede Überlassung illegal – mit automatischer Begründung eines Arbeitsverhältnisses beim Entleiher als Konsequenz (§ 10 AÜG).

Was müssen Sie prüfen? Ist die Erlaubnis noch gültig? Ist sie befristet oder unbefristet?

Das wichtige Detail: Eine neu gegründete Zeitarbeitsfirma erhält zunächst nur eine befristete Erlaubnis für ein Jahr. Nach drei Jahren ordnungsgemäßem Betrieb wird sie unbefristet erteilt.

Unbefristet = Qualitätsmerkmal. Es bedeutet: Die Bundesagentur für Arbeit hat diesen Verleiher mindestens drei Jahre lang geprüft und für zuverlässig befunden. Eine befristete Erlaubnis bedeutet nicht automatisch Unseriösität – aber sie bedeutet, dass die nächste Prüfung noch aussteht.

Wie können Sie prüfen? Die Gültigkeit einer AÜ-Erlaubnis können Entleiher direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit abfragen. Das sollte vor jedem ersten Einsatz Standard sein.

Dokument 2: Freistellungsbescheinigung des Finanzamts

Was ist das? Eine Bescheinigung, dass der Verleiher keine offenen Steuerschulden hat.

Warum ist das für Sie relevant? Nach § 42d Abs. 6 EStG kann das Finanzamt den Entleiher für nicht abgeführte Lohnsteuer des Verleihers in Haftung nehmen – beschränkt auf den Zeitraum der Überlassung, aber potenziell erheblich.

Wann schützt Sie die Bescheinigung? Wenn der Entleiher die Freistellungsbescheinigung vor dem Einsatz eingeholt hat, reduziert sich das Haftungsrisiko erheblich. Ohne sie sind Sie schutzlos.

Dokument 3: Freistellungsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen

Was ist das? Nachweis der jeweiligen Krankenkassen, bei denen die Mitarbeiter des Verleihers versichert sind, dass die Beiträge korrekt abgeführt werden.

Warum ist das für Sie relevant? Die Deutsche Rentenversicherung kann Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) beim Entleiher einfordern, wenn der Verleiher sie nicht abführt (§ 28e SGB IV, Gesamtschuldnerprinzip).

Praktischer Hinweis: Zeitarbeitsfirmen haben oft Mitarbeiter bei verschiedenen Krankenkassen – es können also mehrere Bescheinigungen nötig sein. Ein seriöser Verleiher liefert sie vollständig und ohne Aufforderung.

Dokument 4: Freistellungsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Was ist das? Nachweis, dass der Verleiher die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (BG) korrekt abführt.

Warum ist das für Sie relevant? Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich der Berufsgenossenschaft des Verleihers zugeordnet – nicht der des Entleihers. Wenn ein Mitarbeiter auf Ihrer Baustelle verunglückt und die BG-Beiträge nicht gezahlt wurden, kann die BG Regressansprüche gegen Sie als Entleiher geltend machen.

Dieses Dokument ist bei Revisionen auf Industriebaustellen oft das erste, was geprüft wird.

Dokument 5: Aktueller Handelsregisterauszug

Was ist das? Der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister des Verleihers (HRB-Auszug).

Was gibt er Ihnen? Bestätigung der rechtlichen Existenz des Unternehmens, aktuelle Geschäftsführer, Haftungsstruktur, und – wichtig – ob Insolvenzverfahren angemeldet oder laufend sind.

Praktischer Hinweis: Schwarze Schafe in der Branche tauchen oft kurz nach der Auftragserteilung unter, lösen die GmbH auf oder melden Insolvenz an. Ein aktueller Handelsregisterauszug zeigt Ihnen, ob das Unternehmen zum Zeitpunkt des Einsatzes noch rechtlich handlungsfähig ist.

Dokument 6: Haftpflichtversicherungsnachweis

Was ist das? Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Verleihers.

Warum ist das für Sie relevant? Wenn ein Leiharbeitnehmer bei Ihnen im Betrieb einen Schaden verursacht – an Maschinen, Anlagen oder Dritten –, ist die Frage, wer haftet. Eine bestehende Haftpflichtversicherung des Verleihers schützt beide Seiten. Fehlt sie, bleiben Sie möglicherweise auf dem Schaden sitzen.

Dokument 7: Branchenspezifische Qualifikationsnachweise

Gerade in der Industrie, im Anlagenbau und in der Chemie sind allgemeine Arbeitnehmerüberlassungsdokumente nur die halbe Miete. Entscheidend sind die fachlichen Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter selbst:

SCC-Zertifikat (Safety Certificate Contractors): In Chemieparks, Raffinerien und großen Industrieanlagen ist das SCC-Zertifikat oft Zugangsbedingung. Verleiher und Mitarbeiter müssen es nachweisen. Gültigkeit: 3 Jahre, dann Wiederholungsprüfung.

Schweißerzertifikate (EN ISO 9606): Qualifikationsnachweis für Schweißarbeiten nach geltenden Normen. Müssen aktuell sein – auf das Ablaufdatum achten.

CHEMPARK-Industrieausweis: Pflicht für alle Mitarbeiter, die auf CHEMPARK-Standorten (Leverkusen, Dormagen, Krefeld-Uerdingen) eingesetzt werden.

ATEX-Befähigungsnachweis: Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Schutz-Zonen) gesetzlich vorgeschrieben.

DGUV-Unterweisungen: Arbeitssicherheitsunterweisungen müssen dokumentiert sein – und regelmäßig wiederholt werden.

Wie oft müssen Sie prüfen?

Nicht nur einmal. Die meisten Dokumente haben Verfallsdaten:

Dokument Gültigkeit / Prüfintervall
AÜ-Erlaubnis (befristet) Jährlich erneuern / Nachweis anfordern
Freistellungsbescheinigungen Meist 3 Jahre, Neudatierung prüfen
Handelsregisterauszug Jährlich aktualisieren
Schweißerzertifikate Auf Ablaufdatum achten (meist 2–3 Jahre)
SCC-Zertifikat Alle 3 Jahre Wiederholungsprüfung
Haftpflichtversicherung Jährliche Bestätigung empfehlenswert

Praxisempfehlung: Legen Sie für jeden Verleiher eine Dokumentenmappe an – analog oder digital – und pflegen Sie sie. In einer Betriebsprüfung oder nach einem Unfall werden genau diese Unterlagen als erstes verlangt.

Was ein seriöser Verleiher macht

Ein seriöser Verleiher liefert alle diese Dokumente auf Anfrage sofort und vollständig – ohne Nachfragen, ohne Verzögerung. Wenn ein Verleiher bei der Anfrage nach seiner Freistellungsbescheinigung oder seinem Handelsregisterauszug zögert, ausweicht oder erklärt, das dauere noch – dann ist das kein Zeichen von Überlastung. Es ist ein Warnsignal.

Wie ein seriöser Verleiher sich von schwarzen Schafen in der Branche unterscheidet – und was Kraps konkret anders macht – das zeigt Artikel 3 dieser Serie.

→ Jetzt Kontakt aufnehmen: info@kraps.de

→ Mehr zur Arbeitnehmerüberlassung bei Kraps: https://www.kraps.de/montagepersonal

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